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Kinderzuschlag beantragen: Wer, wo und wie?

Den Kinderzuschlag (KiZ) beantragen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – am einfachsten online unter web.arbeitsagentur.de/kiz. Sie bekommen ihn, wenn Sie arbeiten, aber wenig verdienen: bis zu 297 € pro Kind und Monat (Stand 2026), zusätzlich zum Kindergeld. Voraussetzung sind ein Mindesteinkommen von 900 € brutto (Elternpaare) bzw. 600 € brutto (Alleinerziehende) und ein Anspruch auf Kindergeld. Der Zuschlag wird nicht automatisch gezahlt – Sie müssen ihn selbst beantragen.

Stand: 25.07.2026 · Redaktion HalloAmt · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung (siehe Hinweis am Ende).

Der Antrag ist Ihnen zu kompliziert oder auf Deutsch schwer verständlich? Der Assistent von HalloAmt geht die Fragen mit Ihnen in Ihrer Sprache durch – er versteht über 50 Sprachen – und erstellt am Ende das fertige PDF. Jetzt starten →

Wichtig vorab: Kinderzuschlag setzt einen Anspruch auf Kindergeld voraus. Wenn Sie noch kein Kindergeld beziehen, beantragen Sie es zuerst – wie das geht, steht in unserem Ratgeber Kindergeld beantragen: Wo, wie und wann?.

Ich verdiene wenig und habe zwei Kinder – kann ich Kinderzuschlag bekommen?

Ja, sehr wahrscheinlich – genau dafür gibt es den Kinderzuschlag. Er richtet sich an Familien, die von ihrer Arbeit leben, deren Einkommen aber nicht ganz für die Kinder reicht. Ziel ist, dass Sie nicht auf Bürgergeld angewiesen sind.

Für zwei Kinder können das bis zu 594 € im Monat zusätzlich sein (2 × 297 €). Ob und wie viel Ihnen zusteht, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrer Miete und der Zahl der Kinder ab. Prüfen Sie das vorab kostenlos mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse – das dauert nur wenige Minuten und sagt Ihnen, ob sich ein Antrag lohnt.

Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Sie können Kinderzuschlag beantragen, wenn alle vier Punkte auf Sie zutreffen:

  • Sie beziehen Kindergeld für das Kind (oder haben Anspruch darauf). Das Kind ist unter 25 Jahre, unverheiratet und lebt in Ihrem Haushalt.
  • Ihr Bruttoeinkommen erreicht die Mindestgrenze: 900 € (Paare) bzw. 600 € (Alleinerziehende) im Monat. Wer ausschließlich von Sozialleistungen lebt, hat keinen Anspruch.
  • Ihr Einkommen ist nicht zu hoch – sonst sinkt der Zuschlag auf null.
  • Ihr Einkommen deckt zusammen mit Kindergeld, Kinderzuschlag und eventuellem Wohngeld den Bedarf der Familie.

Wichtige Grenze nach unten: Wenn Ihnen trotz Einkommen, Kinderzuschlag und Wohngeld mehr als 100 € zum Familienbedarf fehlen, bekommen Sie keinen Kinderzuschlag. Dann müssen Sie stattdessen Bürgergeld beim Jobcenter beantragen, weil der Zuschlag allein nicht zum Leben reicht. Das ist keine schlechtere Lösung – nur die richtige Stelle für Ihre Situation.

Welche Einkommensgrenzen gelten genau?

Beim Einkommen gibt es zwei Schwellen:

WerMindesteinkommen (brutto/Monat)
Elternpaare900 €
Alleinerziehende600 €

Als Einkommen zählen zum Beispiel Lohn, Arbeitslosengeld I oder Krankengeld – ohne Wohngeld und Kindergeld. Nach oben gibt es keine feste Zahl: Je mehr Sie verdienen, desto kleiner wird der Zuschlag, bis der Anspruch endet. Deshalb lohnt der KiZ-Lotse, statt selbst zu rechnen.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag – und wie hängt er mit dem Kindergeld zusammen?

Der Kinderzuschlag beträgt höchstens 297 € pro Kind und Monat (Stand 2026). Er kommt zusätzlich zum Kindergeld, das seit Januar 2026 einheitlich 259 € pro Kind und Monat beträgt.

Je nach Einkommen kann der Zuschlag auch niedriger ausfallen, etwa 80 €, 100 € oder 200 €. Ein großes Plus: Mit dem Kinderzuschlag haben Sie automatisch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe – zum Beispiel Schulbedarf, kostenloses Mittagessen in Kita und Schule sowie Zuschüsse für Ausflüge und Vereinsbeiträge.

Wie beantrage ich den Kinderzuschlag – und wie funktioniert der Kurzantrag online?

Der Antrag läuft komplett online über die Familienkasse:

  1. Anspruch prüfen mit dem KiZ-Lotsen auf arbeitsagentur.de.
  2. Online-Antrag ausfüllen unter web.arbeitsagentur.de/kiz. Sie machen Angaben zu Ihrer Person, zur Warmmiete, zum Einkommen und zu Ersparnissen.
  3. Absenden. Mit einer BundID können Sie den Antrag ohne Ausdruck und ohne Unterschrift direkt digital an die Familienkasse übermitteln. Ohne BundID drucken Sie den Antrag aus, unterschreiben ihn und senden ihn per Post.

Für viele Familien reicht der Kurzantrag Kinderzuschlag: ein verkürztes Formular, das schneller ausgefüllt ist als der vollständige Antrag. Sie tragen die wichtigsten Angaben ein; Nachweise wie Lohnabrechnungen, Mietvertrag und Kontoauszüge laden Sie dazu hoch oder reichen sie nach.

Wie oft muss ich den Kinderzuschlag beantragen?

Der Kinderzuschlag wird in der Regel für 6 Monate bewilligt. Läuft dieser Zeitraum ab, stellen Sie einen Weiterbewilligungsantrag, damit die Zahlung weitergeht – das geht ebenfalls online. Ändert sich Ihr Einkommen oder Ihre Miete während der 6 Monate deutlich, bleibt der bewilligte Betrag meist gleich; melden Sie größere Änderungen aber sicherheitshalber der Familienkasse.

Aufenthaltsstatus: Wer aus dem Ausland Kinderzuschlag bekommt

Der Kinderzuschlag setzt einen Anspruch auf Kindergeld voraus. Deshalb gelten dieselben Regeln zum Aufenthaltsstatus wie beim Kindergeld:

  • EU- und EWR-Bürger:innen (sowie Schweiz) sind deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt – dank der Freizügigkeit brauchen Sie keinen besonderen Aufenthaltstitel. Sie müssen in Deutschland Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  • Nicht-EU-Bürger:innen brauchen einen Aufenthaltstitel, der zum Kindergeld berechtigt: in der Regel eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt (also mit Arbeitserlaubnis). Reine Aufenthaltserlaubnisse ohne Zugang zum Arbeitsmarkt berechtigen meist nicht. Achten Sie darauf, Ihren Titel rechtzeitig verlängern zu lassen – ein abgelaufener Titel kann auch den Kinderzuschlag gefährden.
  • Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 AufenthG) haben Anspruch, sobald ihr Titel erteilt ist.

Zusätzliche Dokumente für den Antrag, wenn Sie aus dem Ausland kommen:

  • Kopie Ihres Aufenthaltstitels bzw. der Freizügigkeitsbescheinigung
  • Nachweis über den Wohnsitz (Meldebescheinigung)

Dazu kommen die Unterlagen, die alle Antragstellenden einreichen:

  • Einkommensnachweise
  • Mietvertrag
  • Geburtsurkunden der Kinder

„Ich arbeite seit einem halben Jahr mit Arbeitserlaubnis, das Geld ist knapp“

Wenn Ihr Aufenthaltstitel Sie zur Arbeit berechtigt und Sie deshalb Anspruch auf Kindergeld haben, können Sie Kinderzuschlag beantragen. Entscheidend ist nicht, wie lange Sie schon hier sind, sondern dass Ihr Titel den Kindergeldanspruch begründet und Sie das Mindesteinkommen (900 € Paare / 600 € Alleinerziehende) erreichen. Beantragen Sie – falls noch nicht geschehen – zuerst das Kindergeld, dann den Kinderzuschlag.

„Ich bin EU-Bürgerin und habe einen Minijob“

Als EU-Bürgerin sind Sie beim Kindergeld und Kinderzuschlag den Deutschen gleichgestellt – Ihr Wohnsitz in Deutschland reicht aus. Der Haken liegt oft beim Mindesteinkommen: Ein Minijob allein bleibt meist unter der 900-€-Grenze für Paare und liegt auch bei Alleinerziehenden nahe an der 600-€-Grenze. Rechnen Sie deshalb Ihr gesamtes Bruttoeinkommen zusammen (auch das des Partners) und prüfen Sie mit dem KiZ-Lotsen, ob Sie die Grenze erreichen. Liegen Sie darunter, kommt statt Kinderzuschlag eher Bürgergeld in Frage.

Häufige Fragen

Wo kann ich den Kinderzuschlag beantragen?

Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – am schnellsten online unter web.arbeitsagentur.de/kiz. Mit einer BundID können Sie den Antrag ohne Unterschrift direkt absenden.

Wie viel Kinderzuschlag gibt es 2026?

Höchstens 297 € pro Kind und Monat (Stand 2026), zusätzlich zum Kindergeld von 259 € pro Kind. Je höher Ihr Einkommen, desto weniger Kinderzuschlag.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Eltern müssen mindestens 900 € brutto im Monat verdienen, Alleinerziehende mindestens 600 €. Nach oben endet der Anspruch, wenn Ihr Einkommen so hoch ist, dass der Zuschlag auf null sinkt.

Wie oft muss ich den Kinderzuschlag beantragen?

Der Kinderzuschlag wird meist für 6 Monate bewilligt. Danach müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen, damit die Zahlung weiterläuft.

Bekomme ich als EU-Bürgerin oder mit Arbeitserlaubnis Kinderzuschlag?

EU- und EWR-Bürger sind Deutschen gleichgestellt. Nicht-EU-Bürger brauchen einen Aufenthaltstitel, der zum Kindergeld berechtigt. Voraussetzung ist immer der Anspruch auf Kindergeld.

Was bringt mir der Kinderzuschlag außer Geld?

Mit dem Kinderzuschlag haben Sie automatisch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe – etwa:

  • Schulbedarf
  • kostenloses Mittagessen in Kita und Schule
  • Zuschüsse für Ausflüge

Den Kinderzuschlag-Antrag jetzt ausfüllen

Sie wissen jetzt, ob sich der Antrag lohnt und welche Angaben nötig sind. Der Assistent von HalloAmt führt Sie in über 50 Sprachen durch den Kinderzuschlag-Antrag samt Anlagen und erzeugt am Ende das fertige PDF.

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Noch kein Kindergeld beantragt? Das ist die Voraussetzung: Kindergeld beantragen: Wo, wie und wann?


Dieser Ratgeber ist eine allgemeine, sorgfältig recherchierte Information (Stand 25.07.2026) und ersetzt keine Rechts- oder Behördenberatung. Beträge, Einkommensgrenzen und Regeln können sich ändern; im Einzelfall entscheidet die zuständige Familienkasse. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an die Familienkasse, eine Migrationsberatung oder eine Rechtsanwält:in. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen.

Quellen