Was ist das Bildungspaket überhaupt?
Das Bildungspaket ist keine einzelne Geldzahlung, sondern ein Bündel von sechs Leistungen rund um Schule, Kita und Freizeit. Es soll sicherstellen, dass Kinder aus Familien mit kleinem Einkommen mitmachen können – beim Schulausflug, beim Mittagessen, im Sportverein –, auch wenn das Geld zu Hause knapp ist.
Rechtlich steht das im Sozialgesetzbuch (§ 28 SGB II für Bürgergeld-Familien, § 6b Bundeskindergeldgesetz für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld). Für Sie als Familie ist vor allem wichtig: Wenn Sie eine der unten genannten Leistungen bekommen, steht Ihren Kindern das Bildungspaket zu.
Wer hat Anspruch auf Bildung und Teilhabe?
Anspruch haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn ihre Familie eine dieser Leistungen bezieht:
- Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Kinderzuschlag (siehe unseren Ratgeber Kinderzuschlag beantragen)
- Wohngeld
- Asylbewerberleistungen (AsylbLG)
Entscheidend ist der Bezug einer dieser Leistungen – nicht die Staatsangehörigkeit. Wer als geflüchtete Familie Asylbewerberleistungen oder Bürgergeld bekommt, hat also genauso Anspruch wie eine deutsche Familie mit Bürgergeld.
Die meisten Leistungen gelten für Kinder, die eine Schule oder Kita besuchen und noch keine Ausbildungsvergütung bekommen. Der monatliche Teilhabe-Betrag (siehe unten) ist auf Kinder bis 18 Jahre begrenzt.
Welche Leistungen gibt es – und wie viel Geld ist das?
| Leistung | Was übernommen wird |
|---|---|
| Persönlicher Schulbedarf | 195 € pro Schuljahr – 130 € zum 1. Schulhalbjahr (August), 65 € zum 2. Schulhalbjahr (Februar). Für Stifte, Hefte, Schulranzen usw. |
| Gemeinsames Mittagessen | Volle Kosten für das Mittagessen in Kita, Schule oder Hort. Kein Eigenanteil mehr. |
| Ausflüge & Klassenfahrten | Tatsächliche Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge von Schule und Kita. |
| Schülerbeförderung | Tatsächliche Kosten für den Weg zur Schule, wenn kein anderer Weg zumutbar ist. |
| Lernförderung (Nachhilfe) | Tatsächliche Kosten für geeignete Nachhilfe, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Seit 2019 nicht mehr an eine drohende Nichtversetzung geknüpft – es genügt, dass die Förderung nötig und geeignet ist. |
| Teilhabe (Sport, Musik, Freizeit) | 15 € im Monat für Kinder bis 18 – z. B. Vereinsbeitrag, Musikschule, Ferienfreizeit. |
Der Schulbedarf wird bei Bürgergeld meist automatisch ausgezahlt – dafür müssen Sie nichts extra tun. Die anderen Leistungen (Mittagessen, Ausflüge, Nachhilfe, Teilhabe) müssen Sie in der Regel selbst beantragen und mit Nachweisen belegen.
Wo beantrage ich das Bildungspaket?
Das ist der wichtigste Unterschied zum Kindergeld: Beim Kindergeld gibt es eine bundesweite Stelle (die Familienkasse). Das Bildungspaket dagegen verwaltet jede Stadt und jeder Landkreis selbst. Es gibt keine einheitliche Bundesstelle und keinen einheitlichen Vordruck – die Formulare sehen in Hamburg anders aus als in München oder auf dem Land.
So finden Sie die richtige Stelle:
- Beziehen Sie Bürgergeld? Dann ist meist Ihr Jobcenter zuständig.
- Beziehen Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen? Dann ist in der Regel das Sozialamt oder eine eigene „Bildungspaket-Stelle" Ihrer Stadt/Ihres Kreises zuständig.
- Suchen Sie online nach „Bildung und Teilhabe" + Name Ihrer Stadt oder fragen Sie bei der Stelle, von der Sie Ihre Hauptleistung bekommen.
Ein Beispiel, wie so etwas aussieht, sind die Vordrucke des Bildungspakets in Hamburg. Ihre eigene Kommune hat eigene, ähnliche Formulare.
Auch die Auszahlung ist von Ort zu Ort verschieden: Viele Städte zahlen nicht in bar, sondern geben eine Bildungskarte (eine Chipkarte) oder Gutscheine aus, mit denen Schule, Verein oder Anbieter direkt bezahlt werden. Ob Ihre Kommune Geld überweist oder eine Karte ausgibt, steht auf deren Bildungspaket-Seite.
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe: Wo finde ich das Formular?
Ein bundesweit einheitliches Formular oder PDF gibt es nicht – weil jede Stadt und jeder Landkreis das Bildungspaket selbst verwaltet. Den offiziellen „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe" bekommen Sie dort, wo Ihre Grundleistung herkommt:
- Bei Bürgergeld: über Ihr Jobcenter, oft als PDF auf dessen Website.
- Bei Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen: beim Sozialamt oder der Bildungspaket-Stelle Ihrer Kommune.
- Am schnellsten finden Sie das richtige Formular mit der Suche „Antrag Bildung und Teilhabe" plus dem Namen Ihrer Stadt. Viele Kommunen bieten den Antrag inzwischen auch online an.
Fragen Sie dabei ausdrücklich nach dem Globalantrag – damit decken Sie mehrere Leistungen mit einem einzigen Formular ab (mehr dazu gleich).
Wie beantrage ich Schritt für Schritt?
- Grundleistung klären. Prüfen Sie, welche der fünf Leistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld, AsylbLG) Sie beziehen – das ist Ihr „Türöffner" zum Bildungspaket.
- Zuständige Stelle finden (siehe oben) und deren Antragsformulare holen – online, im Amt oder in der Schule/Kita.
- Antrag ausfüllen – je nach Kommune ein Sammelantrag oder ein eigenes Formular pro Leistung.
- Nachweise beilegen:
- Bescheid über Ihre Grundleistung
- Schul- oder Kita-Bescheinigung
- bei Vereinen: den Mitgliedsbeitrag
- bei Nachhilfe: eine Bestätigung der Schule
- bei Ausflügen: die Info der Schule
- Abgeben und den Bescheid abwarten. Manche Leistungen werden direkt an die Schule, den Verein oder den Anbieter gezahlt, nicht an Sie.
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Mit einem Globalantrag alles auf einmal beantragen
In vielen Kommunen müssen Sie nicht jede Leistung einzeln beantragen. Mit einem Globalantrag beantragen Sie alle Leistungen des Bildungspakets für den gesamten Bewilligungszeitraum auf einmal – ein Formular statt fünf. Das spart Arbeit und stellt sicher, dass Sie keine Leistung vergessen. Fragen Sie Ihre zuständige Stelle ausdrücklich danach.
Geht das Bildungspaket auch rückwirkend?
Für laufende Kosten wie Mittagessen oder Vereinsbeitrag wird meist erst ab Antragstellung bewilligt – warten Sie also nicht bis zum Schuljahresende. Innerhalb des laufenden Bewilligungszeitraums ist aber oft mehr möglich, als viele denken: Ein Globalantrag kann den bereits laufenden Zeitraum mit abdecken, und der Schulbedarf gehört ohnehin zum jeweiligen Halbjahr. Reichen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich ein und fragen Sie ausdrücklich, ab welchem Datum die Bewilligung gilt.
Welche Nachweise brauche ich?
Zwei Nachweise brauchen Sie immer:
- Bescheid über Ihre laufende Leistung – Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen
- Schul- oder Kita-Bescheinigung für jedes Kind
Alles Weitere hängt davon ab, was Sie beantragen:
- Gemeinsames Mittagessen – Bestätigung von Schule, Hort oder Kita über die Teilnahme
- Ausflug oder Klassenfahrt – Info-Schreiben der Schule mit Kosten und Datum
- Lernförderung – Bestätigung der Schule über den Förderbedarf
- Teilhabe am Vereinsleben – Mitgliedsbescheinigung oder Beitragsnachweis
- Schülerbeförderung – Nachweis über Schulweg und Ticketkosten
- Persönlicher Schulbedarf – in der Regel kein eigener Nachweis nötig
Warten Sie nicht, bis alles beisammen ist. Stellen Sie den Antrag zuerst – das sichert Ihnen das Datum – und reichen Sie die Nachweise nach. Bitten Sie dabei um eine Eingangsbestätigung und darum, Ihnen mitzuteilen, welche Unterlagen noch fehlen. Wer erst sammelt und dann beantragt, verliert schnell Wochen.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf das Bildungspaket?
Familien, die eine dieser Leistungen beziehen:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Asylbewerberleistungen
Entscheidend ist der Bezug einer dieser Leistungen, nicht die Staatsangehörigkeit.
Welche Leistungen zahlt das Bildungspaket?
Sechs Leistungen rund um Schule, Kita und Freizeit:
- Schulausflüge und Klassenfahrten
- persönlicher Schulbedarf (195 € pro Schuljahr)
- Schülerbeförderung
- Lernförderung/Nachhilfe
- gemeinsames Mittagessen in Kita und Schule
- 15 € im Monat für Sport, Musik oder Freizeit (Teilhabe)
Wo beantrage ich das Bildungspaket?
Bei Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis – je nach Leistung beim Jobcenter (bei Bürgergeld) oder beim Sozialamt bzw. der Bildungspaket-Stelle Ihrer Kommune. Es gibt keine bundesweit einheitliche Stelle.
Wie viel Geld gibt es für den Schulbedarf?
195 € pro Schuljahr: 130 € zum ersten Schulhalbjahr (August) und 65 € zum zweiten Schulhalbjahr (Februar). Bei Bürgergeld wird der Betrag meist automatisch gezahlt.
Bekommen Geflüchtete das Bildungspaket?
Ja. Wer Asylbewerberleistungen, Bürgergeld oder eine andere der genannten Leistungen bezieht, hat Anspruch – unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Muss ich jede Leistung einzeln beantragen?
Nicht unbedingt. Viele Kommunen bieten einen Globalantrag an, mit dem Sie alle Leistungen für den gesamten Bewilligungszeitraum auf einmal beantragen. Der Schulbedarf wird bei Bürgergeld oft automatisch gezahlt; andere Leistungen belegen Sie mit Nachweisen.
Kann ich das Bildungspaket rückwirkend beantragen?
Laufende Kosten wie Mittagessen oder Vereinsbeitrag werden meist erst ab Antragstellung bewilligt, nicht für die Vergangenheit. Innerhalb des laufenden Bewilligungszeitraums geht oft mehr – ein Globalantrag kann ihn abdecken. Stellen Sie den Antrag daher früh.
Welche Nachweise brauche ich für das Bildungspaket?
Immer den Bescheid über Ihre laufende Leistung und eine Schul- oder Kita-Bescheinigung. Alles Weitere hängt davon ab, was Sie beantragen:
- Mittagessen – eine Teilnahmebestätigung
- Klassenfahrt – das Info-Schreiben der Schule
- Lernförderung – eine Bestätigung des Förderbedarfs
- Vereinsangebote – eine Mitgliedsbescheinigung
Eine Übersicht nach Leistung finden Sie oben im Abschnitt „Welche Nachweise brauche ich?".
Welche Nachweise brauche ich für die Lernförderung?
Eine Bestätigung der Schule über den Förderbedarf – meist auf einem Vordruck, den die Schule kennt. Seit 2019 muss die Versetzung nicht mehr gefährdet sein; es genügt, dass die Förderung nötig ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Fragen Sie im Sekretariat oder bei der Klassenlehrkraft nach dem Formular.
Muss ich die Nachweise sofort mitschicken?
Nein. Stellen Sie den Antrag zuerst – das sichert Ihnen das Datum. Nachweise können Sie nachreichen. Bitten Sie die Stelle um eine Eingangsbestätigung und darum, Ihnen mitzuteilen, welche Unterlagen noch fehlen. Wenn Sie warten, bis alle Papiere beisammen sind, verlieren Sie unter Umständen Wochen.
Nächste Schritte
Das Bildungspaket hängt immer an einer Grundleistung. Wenn Ihre Familie noch keine bezieht, prüfen Sie zuerst, was Ihnen zusteht:
- Kinderzuschlag beantragen – für Familien, die arbeiten, aber wenig verdienen. Wer ihn bekommt, hat automatisch Anspruch auf das Bildungspaket.
- Kindergeld beantragen – die Grundlage für den Kinderzuschlag.
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Dieser Ratgeber ist eine allgemeine, sorgfältig recherchierte Information (Stand 25.07.2026) und ersetzt keine Rechts- oder Behördenberatung. Das Bildungspaket wird von Städten und Landkreisen unterschiedlich umgesetzt; Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können vor Ort abweichen und sich ändern. Im Einzelfall entscheidet Ihre Kommune. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihr Jobcenter, Ihr Sozialamt, die Bildungspaket-Stelle Ihrer Stadt oder eine Migrationsberatung. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen.
Quellen
- BMAS – Das Bildungspaket (Bildung und Teilhabe) (abgerufen 25.07.2026)
- Familienportal des Bundes – Bildung und Teilhabe (abgerufen 25.07.2026)
- § 28 SGB II – Bedarfe für Bildung und Teilhabe (gesetze-im-internet.de) (abgerufen 25.07.2026)
- § 6b BKGG – Leistungen für Bildung und Teilhabe (gesetze-im-internet.de) (abgerufen 25.07.2026)
- Beispiel kommunale Vordrucke: Bildungspaket Hamburg (Sozialbehörde) (abgerufen 25.07.2026)