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Bildungsgutschein beantragen: Voraussetzungen, Ablauf und Umschulung

Einen Bildungsgutschein beantragen Sie nicht mit einem Formular. Er entsteht in einem Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit: Hält die Agentur eine Weiterbildung oder Umschulung für notwendig, damit Sie wieder Arbeit finden, bescheinigt sie Ihnen mit dem Gutschein, dass die Kosten übernommen werden (§ 81 SGB III). Seit dem 1. Januar 2025 gilt das auch, wenn Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) vom Jobcenter bekommen. Das Jobcenter stellt dann den Bedarf fest, die Agentur für Arbeit entscheidet. Übernommen werden Lehrgangs-, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten; bei einer Umschulung zum Berufsabschluss gibt es für Arbeitslose zusätzlich 150 € Weiterbildungsgeld im Monat.

Stand: 12.10.2026 · Redaktion HalloAmt · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung (siehe Hinweis am Ende).

Den Bildungsgutschein bekommen Sie im Gespräch, ein Antragsformular gibt es dafür nicht. Wenn Sie Grundsicherungsgeld bekommen und Ihr Bewilligungszeitraum endet, geht HalloAmt den Weiterbewilligungsantrag in Ihrer Sprache mit Ihnen durch und erstellt das fertige PDF. Weiterbewilligung starten →

Was ist ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass die Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung vorliegen. Er kann zeitlich befristet, auf eine Region und auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt werden (§ 81 Abs. 4 SGB III). In der Praxis steht auf dem Gutschein zum Beispiel, welchen Beruf oder welche Qualifikation der Kurs vermitteln soll und bis wann Sie ihn einlösen müssen.

Mit dem Gutschein suchen Sie sich selbst einen passenden Kurs bei einem zugelassenen Bildungsträger. Eingelöst werden kann er nur bei Trägern, die mit Träger und Kurs nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sind.

Jobcenter oder Agentur für Arbeit – wer ist zuständig?

Bis Ende 2024 haben die Jobcenter Weiterbildungen für ihre Kunden selbst gefördert. Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet und fördert die Agentur für Arbeit auch für Menschen, die Leistungen vom Jobcenter bekommen. So steht es auf der Weiterbildungsseite der Bundesagentur für Arbeit und im Merkblatt 6.

Für Sie heißt das:

  • Sie bekommen Arbeitslosengeld oder sind noch beschäftigt: Ihr Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit.
  • Sie bekommen Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld): Sprechen Sie zuerst Ihr Jobcenter an. Es stellt den Bedarf fest und klärt Ihre Eignung vor. Danach berät die Agentur für Arbeit, prüft abschließend und stellt den Bildungsgutschein aus. Ihr Grundsicherungsgeld zahlt weiter das Jobcenter.

Viele Behörden schreiben noch „Bürgergeld“. Das ist dieselbe Leistung: Seit dem 1. Juli 2026 heißt sie Grundsicherungsgeld, und bis Ende 2026 dürfen Behörden beide Namen benutzen.

Wer bekommt einen Bildungsgutschein?

Nach § 81 Abs. 1 SGB III kann die Agentur für Arbeit eine Weiterbildung fördern, wenn drei Dinge zusammenkommen:

  1. Die Weiterbildung ist notwendig, damit Sie aus der Arbeitslosigkeit wieder in Arbeit kommen oder eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden.
  2. Die Agentur hat Sie vor Beginn beraten.
  3. Kurs und Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.

Arbeitslos zu sein reicht allein nicht. Nach den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit muss es eine Lücke in Ihrer Qualifikation geben, die der Kurs schließt.

Anspruch oder Ermessen? Meist entscheidet die Agentur nach Ermessen, einen festen Anspruch haben Sie dann nicht. Anders ist es, wenn Sie einen Berufsabschluss nachholen (§ 81 Abs. 2 SGB III) oder den Hauptschulabschluss (§ 81 Abs. 3 SGB III): Erfüllen Sie dort alle Voraussetzungen, besteht ein Rechtsanspruch. Für den Berufsabschluss heißt das: Sie haben keinen Abschluss in einem Beruf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer, oder Sie haben einen, können ihn nach mehr als vier Jahren in an- oder ungelernter Arbeit aber voraussichtlich nicht mehr ausüben. Dazu müssen Sie für den Beruf geeignet sein, voraussichtlich erfolgreich teilnehmen, und der Abschluss muss Ihre Chancen auf Arbeit verbessern.

Wenn Sie Grundsicherungsgeld bekommen: Seit dem 1. Juli 2026 gilt im SGB II wieder der Vorrang der Vermittlung (§ 3a SGB II). Eine Förderung kommt dann vor allem in Frage, wenn sie für eine dauerhafte Arbeit mehr Erfolg verspricht als eine direkte Vermittlung, besonders bei Menschen unter 30.

Wenn Sie beschäftigt sind: Auch Beschäftigte können gefördert werden (§ 82 SGB III), aber nur in Absprache mit dem Betrieb. Das Merkblatt 6 rät ausdrücklich: Kündigen Sie Ihre Stelle wegen einer Weiterbildung niemals selbst.

Umschulung: ein Berufsabschluss in kürzerer Zeit

Eine Umschulung ist eine Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt. Sie dauert in Vollzeit in der Regel mindestens ein Drittel kürzer als die normale Ausbildung (§ 180 Abs. 4 SGB III). Wer zum Beispiel einen dreijährigen Beruf lernt, ist in Vollzeit meist nach zwei Jahren fertig.

Die Umschulung läuft wie jede andere Weiterbildung über den Bildungsgutschein. Um Ihre Eignung zu prüfen, kann die Agentur ihren Ärztlichen Dienst oder ihren Berufspsychologischen Service einbeziehen.

Was wird bezahlt?

Die Agentur für Arbeit übernimmt die Weiterbildungskosten (§ 83 SGB III). Dazu gehören:

KostenWas übernommen wird
LehrgangskostenKursgebühren, Lernmittel, Prüfungsgebühren (§ 84 SGB III)
FahrkostenKosten für Bus und Bahn in der niedrigsten Klasse, sonst eine Wegstreckenentschädigung (§ 85 SGB III); laut Merkblatt 6 bis 588 € im Monat für Pendelfahrten
Kinderbetreuung160 € im Monat je Kind (§ 87 SGB III), in der Regel für Kinder unter 15 Jahren
Auswärtige Unterbringung60 € je Tag, höchstens 420 € im Monat; Verpflegung 24 € je Tag, höchstens 168 € im Monat (§ 86 SGB III)

Die Lehrgangskosten zahlt die Agentur in der Regel direkt an den Bildungsträger.

Bei einer Umschulung zum Berufsabschluss gibt es zusätzlich (§ 87a SGB III), wenn der Beruf eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren hat:

  • 150 € Weiterbildungsgeld im Monat, wenn Sie arbeitslos sind
  • 1.000 € Prämie nach bestandener Zwischenprüfung
  • 1.500 € Prämie nach bestandener Abschlussprüfung

Für das Weiterbildungsgeld brauchen Sie keinen eigenen Antrag, es ist eine Pflichtleistung. Für die Prämie reichen Sie den Nachweis über die bestandene Prüfung ein.

Bekomme ich während der Weiterbildung weiter Geld?

Arbeitslosengeld: Es wird während einer geförderten Weiterbildung weitergezahlt, solange die Voraussetzungen vorliegen (§ 144 SGB III). Ihre Anspruchsdauer verkürzt sich dabei nur um einen Tag für je zwei Tage Bezug.

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld): Die Leistungen des Jobcenters laufen während der Weiterbildung weiter, solange Sie die Voraussetzungen erfüllen. Ihren Weiterbewilligungsantrag müssen Sie trotzdem rechtzeitig stellen, wenn Ihr Bewilligungszeitraum endet.

So läuft es ab – Schritt für Schritt

  1. Gespräch anfragen. Sie können auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit über „Förderung anfragen“ online einen Termin anfragen oder sich direkt an Ihre Agentur für Arbeit wenden. Mit Grundsicherungsgeld sprechen Sie zuerst Ihr Jobcenter an.
  2. Beratung. Im Gespräch klärt die Agentur, ob eine Weiterbildung für Sie notwendig ist und welches Bildungsziel passt. Die Beratung muss vor Beginn des Kurses stattfinden.
  3. Bildungsgutschein bekommen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie den Gutschein. Er nennt das Bildungsziel, die Gültigkeit und meist die Region, in der Sie täglich pendeln können.
  4. Kurs suchen. Passende zugelassene Kurse finden Sie in der Weiterbildungssuche mein NOW der Bundesagentur für Arbeit. Fragen Sie beim Träger nach, wie die Lehrkräfte auf Teilnehmer eingehen, die Deutsch als Zweitsprache gelernt haben – diesen Tipp gibt auch das Merkblatt 6.
  5. Gutschein einlösen. Der Träger bestätigt Ihre Aufnahme auf dem Gutschein. Diese Ausfertigung muss vor Kursbeginn und innerhalb der Gültigkeit bei der Agentur für Arbeit sein, sonst verfällt der Gutschein.
  6. Fragebogen ausfüllen. Für die Kostenübernahme füllen Sie den „Fragebogen zur Förderung der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme“ (BA II FW 03) aus, mit Bankverbindung, Fahrkosten und Kinderbetreuung.
  7. Bescheid. Die Agentur entscheidet schriftlich. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Was sollte ich zum Beratungsgespräch mitbringen?

Eine feste Liste nennt die Agentur für Arbeit dafür nicht. Weil es im Gespräch um Ihre bisherige Qualifikation geht, empfehlen wir:

  • Lebenslauf
  • Schul- und Berufszeugnisse, bei ausländischen Abschlüssen auch eine Übersetzung oder einen Anerkennungsbescheid, falls vorhanden
  • Sprachzertifikate, zum Beispiel aus dem Integrationskurs
  • Ihren Aufenthaltstitel, falls Sie keine EU-Staatsangehörigkeit haben
  • Wenn Sie schon einen Kurs gefunden haben: das Angebot des Trägers

Für die Fahrkosten hilft später ein Ausdruck der Entfernung zwischen Wohnung und Kursort. Das beschleunigt laut Merkblatt 6 die Bearbeitung.

Ich spreche noch nicht gut Deutsch – erst Sprachkurs oder gleich Umschulung?

Wenn Sie Grundsicherungsgeld bekommen und Ihre Deutschkenntnisse für eine Arbeit nicht ausreichen, muss das Jobcenter vorrangig auf einen Integrationskurs oder eine berufsbezogene Deutschsprachförderung hinwirken (§ 3 Abs. 4 SGB II). Oft kommt deshalb zuerst ein Berufssprachkurs und danach die Weiterbildung.

Beides gleichzeitig ist möglich: Nach den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit kann ein Berufssprachkurs im Einzelfall mit einer geförderten Weiterbildung verbunden werden. Geprüft wird dann, ob die doppelte Belastung für Sie machbar ist. Sprechen Sie das im Beratungsgespräch offen an.

Mein Aufenthaltstitel ist befristet – geht das trotzdem?

Ja, eine Förderung ist auch mit einem befristeten Aufenthaltstitel möglich. Dauert die Weiterbildung länger als Ihr Titel gültig ist, versieht die Agentur den Bildungsgutschein und den Bescheid mit einer Bedingung: Die Förderung endet, wenn Ihr Aufenthaltsrecht endet. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.

Häufige Fragen

Wer bekommt einen Bildungsgutschein?

Einen Bildungsgutschein bekommen Sie, wenn die Agentur für Arbeit die Weiterbildung für notwendig hält, damit Sie aus der Arbeitslosigkeit in Arbeit kommen oder drohende Arbeitslosigkeit abwenden. Außerdem muss die Agentur Sie vorher beraten haben, und Kurs und Bildungsträger müssen für die Förderung zugelassen sein (§ 81 SGB III).

Bekomme ich den Bildungsgutschein vom Jobcenter oder von der Agentur für Arbeit?

Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet die Agentur für Arbeit auch für Menschen, die Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) vom Jobcenter bekommen. Das Jobcenter stellt den Bedarf fest und klärt Ihre Eignung vor, danach berät die Agentur für Arbeit, entscheidet und stellt den Bildungsgutschein aus.

Habe ich einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

In der Regel nicht: Die Förderung ist eine Ermessensleistung. Einen Rechtsanspruch gibt es nur, wenn Sie einen Berufsabschluss oder den Hauptschulabschluss nachholen und alle Voraussetzungen dafür erfüllen (§ 81 Abs. 2 und 3 SGB III).

Was bezahlt die Agentur für Arbeit bei einer Umschulung?

Übernommen werden die Weiterbildungskosten:

  • Lehrgangskosten, Lernmittel und Prüfungsgebühren
  • Fahrkosten
  • Kinderbetreuung mit 160 € im Monat je Kind
  • bei Bedarf eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung

Wer arbeitslos ist und eine Umschulung in einem Beruf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer macht, bekommt zusätzlich 150 € Weiterbildungsgeld im Monat und Prämien von 1.000 € (Zwischenprüfung) und 1.500 € (Abschlussprüfung).

Wie lange ist ein Bildungsgutschein gültig?

Der Bildungsgutschein ist befristet, das Datum steht auf dem Gutschein. Nach den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit gilt er höchstens drei Monate. Der Kurs muss in dieser Zeit beginnen, sonst verfällt der Gutschein.

Läuft mein Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld während der Weiterbildung weiter?

Ja, solange die Voraussetzungen dafür vorliegen. Beim Arbeitslosengeld verkürzt sich die Anspruchsdauer während einer geförderten Weiterbildung nur um einen Tag für je zwei Tage Bezug.

Den Überblick behalten

Eine Weiterbildung bringt neue Termine und neue Post: Bescheid, Fragebogen, Änderungsmitteilungen. Wenn Sie Grundsicherungsgeld bekommen, läuft daneben Ihr Bewilligungszeitraum weiter. Den Weiterbewilligungsantrag geht HalloAmt in Ihrer Sprache Frage für Frage mit Ihnen durch und erstellt das fertige PDF für das Jobcenter. Den Bildungsgutschein selbst bekommen Sie nur im Gespräch mit der Agentur für Arbeit. Weiterbewilligungsantrag mit HalloAmt ausfüllen →


Diese Seite bietet allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen (Stand 12.10.2026) und ersetzt keine Rechts- oder Behördenberatung. Beträge, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern; im Einzelfall entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit, Ihr Jobcenter, eine Migrationsberatung oder einen Rechtsanwalt. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen.

Quellen