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Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter: Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) weiter bekommen

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bewilligt das Jobcenter in der Regel für ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Danach läuft es nicht von selbst weiter: Sie müssen einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) stellen, und zwar bevor Ihr Bewilligungszeitraum endet. Der Antrag geht online, per Post oder persönlich im Jobcenter. Dazu gehören die Anlage VM zum Vermögen und die Kontoauszüge der letzten drei Monate aller Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Kommt der Antrag zu spät, zahlt das Jobcenter erst ab dem Ersten des Monats, in dem er eingeht (§ 37 Abs. 2 SGB II).

Stand: 12.10.2026 · Redaktion HalloAmt · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung (siehe Hinweis am Ende).

Der Weiterbewilligungsantrag hat sechs Seiten, und viele Fragen hängen voneinander ab. HalloAmt geht den Vordruck in Ihrer Sprache Frage für Frage mit Ihnen durch, fragt nur, was bei Ihnen zutrifft, und erstellt das fertige PDF für Ihr Jobcenter. Weiterbewilligung starten →

Was ist der Weiterbewilligungsantrag?

Mit dem Weiterbewilligungsantrag beantragen Sie Grundsicherungsgeld für den nächsten Bewilligungszeitraum. Er ist kürzer als der erste Antrag: Das Jobcenter fragt vor allem, was sich geändert hat, bei Wohnung, Einkommen und den Personen in Ihrem Haushalt.

Ohne diesen Antrag gibt es nach dem Ende des Bewilligungszeitraums kein Geld. Das Gesetz sagt: Leistungen gibt es nur auf Antrag (§ 37 Abs. 1 SGB II), und laut den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit gilt das für jede Folgebewilligung.

Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld (§ 19 SGB II). Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Behörden auch noch „Bürgergeld“ schreiben (§ 65a Abs. 4 SGB II). Vordrucke und Bescheide, in denen noch „Bürgergeld“ steht, bleiben laut Bundesagentur für Arbeit gültig.

Wann muss ich den Weiterbewilligungsantrag stellen?

Vor dem Ende Ihres Bewilligungszeitraums. Wann er endet, steht in Ihrem Bewilligungsbescheid. Meist bekommen Sie vorher ein Schreiben vom Jobcenter, dass Ihr Bewilligungszeitraum bald endet; verlassen Sie sich aber nicht allein darauf. Eine feste Frist in Wochen nennt die Bundesagentur für Arbeit nicht; das Merkblatt sagt nur, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen sollen.

Bewilligungszeitraumwann
ein Jahrder Regelfall (§ 41 Abs. 3 SGB II)
sechs Monatesoll das Jobcenter vor allem festlegen, wenn es vorläufig entscheidet, zum Beispiel bei schwankendem Einkommen, oder wenn Ihre Wohnkosten unangemessen hoch sind

Der Zeitraum gilt für die ganze Bedarfsgemeinschaft. Ein Antrag reicht also für alle Personen, die mit Ihnen zusammen Grundsicherungsgeld bekommen.

Was passiert, wenn ich den Antrag zu spät stelle?

Für die Zeit vor dem Antrag zahlt das Jobcenter kein Grundsicherungsgeld (§ 37 Abs. 2 SGB II). Der Antrag wirkt aber auf den Ersten des Monats zurück, in dem er eingeht. Daraus folgt:

  • Antrag im Monat direkt nach dem Ende: Sie bekommen für diesen Monat trotzdem Geld, es entsteht keine Lücke.
  • Antrag erst einen oder mehrere Monate später: Für die vollen Monate dazwischen bekommen Sie nichts.

Als Tag des Antrags zählt beim Online-Antrag der Tag, an dem Sie ihn absenden, bei Post oder E-Mail der Tag, an dem er im Jobcenter eingeht. Haben Sie die Frist schon verpasst, stellen Sie den Antrag sofort. Ein fehlender Antrag gilt nicht als Verzicht.

Wie stelle ich den Weiterbewilligungsantrag?

Der Antrag ist an keine Form gebunden. Sie haben drei Wege:

  1. Online über den Dienst „Weiterbewilligung beantragen“ auf arbeitsagentur.de. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt diesen Weg, weil Sie Nachweise direkt hochladen können. Sie brauchen ein Benutzerkonto der Bundesagentur für Arbeit; wenn Sie noch keine Zugangsdaten haben, fragen Sie Ihr Jobcenter. Die frühere Adresse jobcenter.digital leitet inzwischen auf arbeitsagentur.de weiter.
  2. Per Post mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck an Ihr Jobcenter.
  3. Persönlich im Jobcenter.

Den Vordruck finden Sie als PDF auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zum Weiterbewilligungsantrag. Die aktuelle Fassung trägt unten die Kennung „Jobcenter-WBA 10/2026“.

Welche Unterlagen brauche ich?

Der Vordruck nennt in Abschnitt F, was immer dazugehört:

UnterlageHinweis
Anlage VM (Vermögen)einmal für die ganze Bedarfsgemeinschaft
Kontoauszüge der letzten drei Monatevon allen Konten aller Personen in der Bedarfsgemeinschaft, vollständig und lückenlos; eine reine Umsatzübersicht reicht nicht
weitere Anlagennur, wenn Ihre Lage es verlangt, zum Beispiel Anlage EKS bei Selbstständigkeit oder Anlage UF nach einem Unfall durch Dritte
Nachweise zu Änderungenzum Beispiel Lohnabrechnungen, die aktuelle Heiz- und Betriebskostenabrechnung oder neue Bescheide über andere Leistungen

Wichtig: Das Jobcenter braucht nur Kopien. Originale, die Sie im Jobcenter abgeben, werden digitalisiert und nach acht Wochen vernichtet. Auf den Kontoauszügen dürfen Sie bestimmte persönliche Angaben schwärzen, aber nur bei Ausgaben; was genau, steht in den Ausfüllhinweisen der Bundesagentur für Arbeit. Nachweise, die noch fehlen, können Sie nachreichen, aber so früh wie möglich.

Die Anlagen finden Sie als eigene PDF-Dateien im Download-Center der Bundesagentur für Arbeit.

Was fragt der Vordruck ab?

AbschnittInhalt
Apersönliche Daten, Nummer der Bedarfsgemeinschaft
BWohnsituation und wer mit Ihnen zusammenwohnt
CKosten für Unterkunft und Heizung, zur Miete oder im Eigentum
DEinkommen aller Personen der Bedarfsgemeinschaft
Eweitere Änderungen, Ansprüche gegen Dritte, Unfall, Änderungen, die Sie noch nicht gemeldet haben
FAnlagen
GHinweise und Unterschrift

Für Leistungen für Bildung und Teilhabe brauchen Sie meist keinen eigenen Antrag; nur für Lernförderung ist ein gesonderter Antrag nötig. Für Kinder ab 15 Jahren reichen Sie in der Regel eine Schulbescheinigung ein.

Was hat sich zum 1. Juli 2026 geändert?

Wer schon Leistungen bekommt, muss keinen neuen Erstantrag stellen. Endet der laufende Bewilligungszeitraum, stellen Sie wie bisher den Weiterbewilligungsantrag.

Beim Vermögen gilt neues Recht ab dem ersten Bewilligungszeitraum, der am oder nach dem 1. Juli 2026 beginnt (§ 65a Abs. 1 SGB II). Die Karenzzeit beim Vermögen gibt es dann nicht mehr. Stattdessen zählt für jede Person der Bedarfsgemeinschaft Vermögen bis zu einem Betrag nach Alter nicht mit, der sogenannte Vermögensfreibetrag (§ 12 Abs. 2 SGB II):

AlterVermögen, das nicht zählt
unter 30 Jahre5.000 €
30 bis 39 Jahre10.000 €
40 bis 49 Jahre12.500 €
ab 50 Jahre20.000 €

Was eine Person nicht ausschöpft, kann innerhalb der Bedarfsgemeinschaft auf andere übertragen werden. Bewertet wird das Vermögen zu dem Zeitpunkt, an dem Sie den Weiterbewilligungsantrag stellen (§ 12 Abs. 3 SGB II).

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine feste Bearbeitungszeit nennt die Bundesagentur für Arbeit nicht. Schneller geht es, wenn der Antrag vollständig ausgefüllt ist, alle Nachweise dabei sind und alle Angaben stimmen. Fehlen Unterlagen, kann das Jobcenter die Leistung ganz oder teilweise versagen. Vorher muss es Sie schriftlich auf diese Folge hinweisen und Ihnen eine angemessene Frist setzen (§ 66 SGB I).

Hat das Jobcenter nach sechs Monaten ohne zureichenden Grund nicht entschieden, ist eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht möglich (§ 88 SGG). Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 SGG); wie, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.

Wohngeld und Kinderzuschlag: eigene Anträge

Wohngeld und Kinderzuschlag haben eigene Bewilligungszeiträume und eigene Anträge bei anderen Stellen. Wohngeld beantragen Sie bei der Wohngeldbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises neu, siehe Wohngeld beantragen. Den Kinderzuschlag bewilligt die Familienkasse jeweils für sechs Monate, siehe Kinderzuschlag beantragen. Bekommen Sie eine dieser Leistungen, geben Sie sie im Weiterbewilligungsantrag als Einkommen an.

Häufige Fragen

Wann muss ich den Weiterbewilligungsantrag stellen?

Bevor Ihr Bewilligungszeitraum endet. Eine feste Frist in Wochen nennt die Bundesagentur für Arbeit nicht; im Merkblatt steht nur, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen sollen. Das Ende Ihres Bewilligungszeitraums steht in Ihrem Bescheid, und meist schickt Ihnen das Jobcenter vorher ein Schreiben.

Was passiert, wenn ich den Weiterbewilligungsantrag zu spät stelle?

Für Zeiten vor dem Antrag zahlt das Jobcenter kein Grundsicherungsgeld. Der Antrag wirkt aber auf den Ersten des Monats zurück, in dem er eingeht. Wer ihn im Monat nach dem Ende des Bewilligungszeitraums stellt, bekommt deshalb ohne Lücke weiter Geld. Wer erst später stellt, bekommt für die Monate dazwischen nichts.

Kann ich den Weiterbewilligungsantrag online stellen?

Ja. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt den Online-Weg, weil Sie dort Nachweise direkt hochladen können. Sie brauchen dafür ein Benutzerkonto der Bundesagentur für Arbeit. Sie können den Antrag auch per Post schicken oder persönlich im Jobcenter abgeben.

Welche Unterlagen brauche ich für den Weiterbewilligungsantrag?

Laut Vordruck die Anlage VM zum Vermögen, einmal für die ganze Bedarfsgemeinschaft, und die Kontoauszüge der letzten drei Monate von allen Konten aller Personen in der Bedarfsgemeinschaft. Dazu kommen Nachweise zu allem, was sich geändert hat, zum Beispiel Lohnabrechnungen oder eine neue Heizkostenabrechnung. Das Jobcenter braucht nur Kopien.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Weiterbewilligungsantrags?

Eine feste Bearbeitungszeit nennt die Bundesagentur für Arbeit nicht. Schneller geht es, wenn der Antrag vollständig ausgefüllt ist und alle Nachweise dabei sind. Ist nach sechs Monaten ohne zureichenden Grund nicht entschieden, ist eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht möglich.

Gilt ein Formular, auf dem noch Bürgergeld steht?

Ja. Laut Bundesagentur für Arbeit können alle Formulare und Online-Services weiter verwendet werden, und bisherige Bescheide bleiben gültig. Bis Ende 2026 dürfen Behörden auch noch den Namen Bürgergeld benutzen.

Wo bekomme ich den Weiterbewilligungsantrag als PDF?

Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zum Weiterbewilligungsantrag und im Download-Center der Bundesagentur. Die aktuelle Fassung trägt unten die Kennung „Jobcenter-WBA 10/2026“. Die Anlagen wie VM, EKS oder KDU stehen dort als eigene Dateien.

Weiterbewilligungsantrag mit HalloAmt ausfüllen

HalloAmt geht den Vordruck „Jobcenter-WBA 10/2026“ in Ihrer Sprache mit Ihnen durch und erstellt das fertige PDF, das Sie unterschreiben und an Ihr Jobcenter schicken. Am Ende sagt Ihnen eine Liste, welche Nachweise und Anlagen Sie beilegen müssen. Die Anlagen selbst, zum Beispiel die Anlage VM, füllt HalloAmt noch nicht aus; Sie bekommen sie beim Jobcenter oder auf arbeitsagentur.de. Weiterbewilligungsantrag mit HalloAmt ausfüllen →


Diese Seite bietet allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen (Stand 12.10.2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Vordrucke, Beträge und Online-Wege können sich ändern; im Einzelfall entscheidet Ihr Jobcenter. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an Ihr Jobcenter, eine Sozialberatung oder einen Rechtsanwalt. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen.

Quellen