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Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen: Wer bekommt ihn, wo und wie?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) bescheinigt, dass das Einkommen Ihres Haushalts unter einer bestimmten Grenze liegt. Nur mit diesem Schein dürfen Vermieter Ihnen eine Sozialwohnung vermieten (§ 27 WoFG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis, meist beim Wohnungsamt. Die Einkommensgrenzen und Regeln legt jedes Bundesland selbst fest; die Grundwerte des Bundes liegen bei 12.000 € im Jahr für eine Person und 18.000 € für zwei Personen, nach Abzügen. Ein WBS ist keine Zusage für eine Wohnung: Sie dürfen sich damit auf Sozialwohnungen bewerben.

Stand: 12.10.2026 · Redaktion HalloAmt · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung (siehe Hinweis am Ende).

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Sozialwohnungen sind mit öffentlichem Geld gefördert. Damit sie an Haushalte mit kleinerem Einkommen gehen, darf der Vermieter sie nur an Wohnungssuchende vermieten, die ihm vorher einen Wohnberechtigungsschein übergeben (§ 27 Abs. 1 WoFG). Im Schein steht auch, wie groß die Wohnung für Ihren Haushalt sein darf, nach Zahl der Räume oder Wohnfläche (§ 27 Abs. 4 WoFG).

Warum es kein bundesweit gleiches Verfahren gibt: Seit 2006 sind die Länder für die Wohnraumförderung zuständig. Das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes (WoFG) gilt nur noch in Ländern ohne eigenes Gesetz (Art. 125a GG). Hamburg hat ein eigenes Gesetz (HmbWoFG), Berlin wendet das Bundesgesetz an und hebt die Grenzen per Verordnung an. Laut Bundesbauministerium legen die Länder die Einkommensgrenzen fest. Zuständige Stelle, Formulare, Gebühren und Gültigkeit unterscheiden sich deshalb von Ort zu Ort.

Wer bekommt einen WBS?

Nach dem Bundesgesetz bekommen ihn Wohnungssuchende, die

  • sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und hier auf längere Dauer wohnen können (§ 27 Abs. 2 WoFG), und
  • mit dem Einkommen aller Personen im Haushalt unter der Einkommensgrenze bleiben (§ 27 Abs. 3 WoFG).

Aufenthaltsrecht: Laut Bundesbauministerium muss eine Aufenthaltserlaubnis in der Regel mindestens ein Jahr gültig sein; in einigen Ländern bekommen auch Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung einen WBS. Hamburg verlangt einen Titel, der für mindestens zwölf Monate ausgestellt ist und beim Antrag noch mindestens sechs Monate gilt. Berlin verlangt eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens ein Jahr gültig ist.

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld): Nach dem Bundesgesetz zählt es beim WBS nur, soweit es über den Wohnkosten liegt, die das Jobcenter dabei berücksichtigt hat (§ 21 Abs. 2 WoFG). Das Kindergeld zählt in Hamburg und Berlin nicht als Einkommen.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

Die Grundwerte des Bundes (§ 9 Abs. 2 WoFG), jeweils im Jahr:

HaushaltEinkommensgrenze
1 Person12.000 €
2 Personen18.000 €
jede weitere Personplus 4.100 €
zusätzlich je Kindplus 500 €

Gemeint ist nicht der Bruttolohn. Vom Jahreseinkommen werden Werbungskosten abgezogen und dann je bis zu 10 % für Steuern, Krankenversicherung und Rentenversicherung, zusammen höchstens 30 %. Außerdem werden Freibeträge vom Einkommen abgezogen, zum Beispiel 4.500 € für einen schwerbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 oder von mindestens 80 bei häuslicher Pflegebedürftigkeit, 4.000 € für junge Ehepaare in den ersten fünf Jahren nach der Heirat, wenn beide unter 40 sind, und 600 € je Kind unter 12 Jahren bei Alleinerziehenden, die arbeiten oder in Ausbildung sind (§ 24 WoFG). Ausgegangen wird vom Einkommen, das in den zwölf Monaten ab dem Antrag zu erwarten ist.

Wie läuft der Antrag ab? – Schritt für Schritt

  1. Zuständige Stelle finden. Meist ist es das Wohnungsamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises; manchmal ist das Sozialamt oder eine andere Behörde zuständig.
  2. Antrag ausfüllen. Dazu gehört für jede Person mit eigenem Einkommen eine Einkommenserklärung.
  3. Nachweise beilegen. Typisch sind Ausweise oder Pässe aller Personen im Haushalt, bei Bedarf der Aufenthaltstitel, Einkommensnachweise, vollständige Leistungsbescheide und je nach Fall Heirats- oder Geburtsurkunden, ein Schwangerschaftsnachweis oder ein Schwerbehindertenausweis.
  4. Abschicken. Online, per Post oder persönlich, je nach Stadt.
  5. Wohnung suchen. Mit dem Schein bewerben Sie sich selbst auf Sozialwohnungen, zum Beispiel über Vermieterlisten der Stadt, im Internet oder in der Zeitung.

Wie bekomme ich den WBS in Hamburg?

Rechtsgrundlage: das Hamburgische Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG). Die Grundgrenzen sind dieselben wie beim Bund, je Kind kommen aber 1.000 € dazu (§ 8 Abs. 2 HmbWoFG). Je nach Wohnung darf das Einkommen darüber liegen:

FörderwegAufschlag auf die Grundgrenze1 Person2 Personen
1. Förderweg (klassische Sozialwohnung)plus 60 %19.200 €28.800 €
2. Förderwegplus 100 %24.000 €36.000 €
3. Förderweg (seit 2024)plus 140 %28.800 €43.200 €

Gemeint ist auch hier das Einkommen nach Abzügen. Für größere Haushalte gilt derselbe Aufschlag auf die Grundgrenze.

Wo und wie: Zuständig ist die Wohnungsabteilung des Bezirksamts, in dessen Bezirk Sie gemeldet sind. Wer noch nicht in Hamburg wohnt, kann in jedem der sieben Bezirksämter beantragen. Der Antrag geht online über das Hamburg-Serviceportal; die Gebühr zahlen Sie dort derzeit nur über PayPal, sonst geht der Antrag per Post oder E-Mail. Auf Papier können Sie ihn mit Kopien der Belege beim Bezirksamt einreichen.

Unterlagen laut Stadt Hamburg: Kopie von Personalausweis oder Reisepass, eine aktuelle Meldebestätigung, die ausgefüllte und unterschriebene Einkommenserklärung und Nachweise über die Einkünfte der letzten zwölf Monate.

Gebühr und Gültigkeit: Die Gebühr liegt zwischen 10,25 € und 20,50 €; wer Grundsicherung oder Arbeitslosengeld bekommt, zahlt laut Bezirksamt Hamburg-Mitte die Hälfte. Der Schein gilt in der Regel zwei Jahre. Wegen vieler Anträge dauert die Bearbeitung derzeit mehrere Wochen.

Dringlichkeitsschein: Wer sich unverschuldet in einer besonders schweren Wohnsituation befindet, zum Beispiel von Wohnungslosigkeit bedroht ist, kann einen Dringlichkeitsschein beantragen. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie seit mehr als drei Jahren mit Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet sind und die Grenze des 1. Förderwegs einhalten. Den Dringlichkeitsschein beantragen Sie direkt beim Bezirksamt, nicht online. Für wohnungslose Menschen und Menschen in öffentlicher Unterbringung gibt es die Dringlichkeitsbestätigung über die Fachstelle für Wohnungsnotfälle; dafür gilt keine Einkommensgrenze.

Wie bekomme ich den WBS in Berlin?

Rechtsgrundlage: In Berlin gilt das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes. Eine Verordnung des Landes hebt die Grenzen an (Fassung vom 7. Januar 2025). Daraus ergeben sich die Stufen, die auf dem Schein stehen:

StufeEinkommen bis1 Person2 Personenje weitere Personje Kind zusätzlich
WBS 100Grenze des Bundes12.000 €18.000 €4.100 €500 €
WBS 14040 % darüber16.800 €25.200 €5.740 €700 €
WBS 16060 % darüber19.200 €28.800 €6.560 €800 €
WBS 18080 % darüber21.600 €32.400 €7.380 €900 €
WBS 220120 % darüber26.400 €39.600 €9.020 €1.100 €

Laut Berliner Mietratgeber brauchen Sie für fast alle Sozialwohnungen einen WBS 100 oder WBS 140; die höheren Stufen gelten für bestimmte neu geförderte Wohnungen.

Wo und wie: Zuständig ist das Wohnungsamt des Bezirks, in dem Sie wohnen; wer nicht in Berlin wohnt, kann ein Wohnungsamt auswählen. Den Antrag stellen Sie online über das Service-Portal Berlin oder schicken das unterschriebene Formular an das Bürger- oder Wohnungsamt Ihres Bezirks. Dazu gehören je Person eine Einkommenserklärung, bei Beschäftigten eine Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber, Ausweiskopien aller Personen und je nach Fall weitere Nachweise.

Gebühr und Gültigkeit: In Berlin ist der WBS gebührenfrei, gilt in der Regel ein Jahr und gilt für ganz Berlin.

WBS mit besonderem Wohnbedarf: Wer seit mindestens einem Jahr in Berlin gemeldet ist, kann einen besonderen Wohnbedarf anerkennen lassen, zum Beispiel bei zu kleiner Wohnung mit Kindern, mit einem Grad der Behinderung ab 50 und einer ungeeigneten Wohnung, nach einem unverschuldeten Wohnungsverlust oder wenn das Jobcenter oder Sozialamt Sie aufgefordert hat, in eine angemessene Wohnung umzuziehen.

Was gilt mit Grundsicherungsgeld?

Auch mit Grundsicherungsgeld können Sie einen WBS bekommen, wenn Sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Das Jobcenter übernimmt die Miete nur, soweit sie angemessen ist (§ 22 Abs. 1 SGB II). Bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben, sollen Sie deshalb die Zusicherung des Jobcenters für die neue Wohnung einholen (§ 22 Abs. 4 SGB II).

Häufige Fragen

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Bescheinigung der Stadt oder des Kreises, dass Ihr Haushalt unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Nur mit diesem Schein dürfen Vermieter Ihnen eine öffentlich geförderte Wohnung, also eine Sozialwohnung, vermieten.

Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?

Wer sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhält und mit dem Einkommen des ganzen Haushalts unter der Einkommensgrenze des Landes bleibt. Wer keinen deutschen oder EU-Pass hat, braucht in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens ein Jahr gilt. Grundsicherungsgeld zählt beim Einkommen nur, soweit es über den Wohnkosten liegt.

Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?

Bei der Stadt oder dem Kreis, in dem Sie wohnen, meist beim Wohnungsamt; manchmal ist das Sozialamt oder eine andere Stelle zuständig. In Hamburg ist es die Wohnungsabteilung des Bezirksamts, in Berlin das Wohnungsamt oder Bürgeramt des Bezirks. In beiden Städten geht der Antrag auch online.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für den WBS?

Das legt jedes Land selbst fest. Die Grundwerte des Bundes liegen bei 12.000 € im Jahr für eine Person und 18.000 € für zwei Personen, plus 4.100 € für jede weitere Person und 500 € je Kind. Gemeint ist das Einkommen nach Abzügen. Hamburg und Berlin erlauben höhere Einkommen, je nach Art der Wohnung.

Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein gültig?

Nach dem Bundesgesetz ein Jahr. Berlin stellt ihn in der Regel für ein Jahr aus, Hamburg in der Regel für zwei Jahre. Danach beantragen Sie einen neuen Schein.

Bekomme ich mit dem WBS automatisch eine Wohnung?

Nein. Mit dem WBS dürfen Sie sich auf eine Sozialwohnung bewerben, einen Anspruch auf eine Wohnung gibt er nicht. Die Wohnung suchen Sie selbst, zum Beispiel über Vermieterlisten der Stadt, im Internet oder in der Zeitung.

Gilt ein WBS aus einem anderen Bundesland?

Eine allgemeine Regel dazu gibt es nicht. Hamburg erkennt Scheine aus anderen Ländern an, wenn nichts dafür spricht, dass die Hamburger Einkommensgrenzen überschritten sind. Fragen Sie im Zweifel beim Wohnungsamt der Stadt nach, in die Sie ziehen möchten.

Weitere Hilfe beim Wohnen

HalloAmt geht den WBS-Antrag für Hamburg und Berlin in Ihrer Sprache mit Ihnen durch und erstellt das fertige PDF: WBS-Antrag Hamburg mit HalloAmt ausfüllen → · WBS-Antrag Berlin mit HalloAmt ausfüllen →. Reicht Ihr Einkommen für die Miete nicht, kann Wohngeld eine Hilfe sein; wie das geht, steht im Ratgeber Wohngeld beantragen. Nach dem Einzug melden Sie Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen an, siehe Wohnsitz anmelden.


Diese Seite bietet allgemeine, sorgfältig recherchierte Informationen (Stand 12.10.2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Einkommensgrenzen, Gebühren und Verfahren sind in jedem Land und oft in jeder Stadt anders und können sich ändern; im Einzelfall entscheidet das zuständige Amt. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an das Wohnungsamt Ihrer Stadt, eine Mieterberatung oder einen Rechtsanwalt. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität können wir nicht übernehmen.

Quellen